Sozialstudien nach Maßgabe des BauGB in Berliner Quartieren

 

Auftraggeber

Bezirksämter des jeweiligen Bezirks

Ziel

Für die Ausweisung von Sanierungsgebieten (§ 144 BauGB) und Milieuschutzgebieten (§ 172 BauGB) sind Eingangsuntersuchungen erforderlich, die die Notwendigkeit solcher Steuerungselemente für die Stadterneuerung nachweisen. In regelmäßigen Abständen sollten Kontroll- und Fortschreibungsuntersuchungen durchgeführt werden, um die Instrumentarien zu überprüfen und ggf. anzupassen.

Methode / Vorgehensweise

Je nach Aufgabenstellung wurden entweder repräsentative schriftliche oder mündliche (mit Interviewern) Haushaltsbefragungen durchgeführt.

In diesen Untersuchungen werden die soziale Situation, die Wohnungsversorgung, die Versorgungssituation und Nutzungsintensität des Wohnumfeldes und die Zufriedenheit mit dem Wohngebiet der Gebietsbevölkerung ermittelt.

Die Größenordnung der Datensätze lag zwischen 300 und 2.000.


stadtforscher-Strukturmerkmale

Ergebnisse

In den innerstädtischen Altbaugebieten haben sich die vorhandenen (positiven bzw. konfliktbeladenen) Grundstrukturen in den letzten Jahren in die gleiche Richtung weiterentwickelt, so dass es zu einer stärkeren Polarisierung gekommen ist. Diese Ausdifferenzierung lässt sich sowohl in den östlichen als auch in den westlichen Altbauquartieren feststellen.

Innerhalb der Bezirke finden allerdings unterschiedliche kleinteilige Entwicklungsprozesse statt. So bestehen z.B. in Kreuzberg sowohl Gebiete, die sich in einer Aufwertungsbewegung befinden, als auch Quartiere, die weiterhin eine problematische Ausgangssituation besitzen.

In den unmodernisierten Wohnungsbeständen leben insbesondere einkommensschwache Haushalte. Obwohl ihre Mietkosten aufgrund der geringeren Ausstattungsqualität der Wohnungen unterdurchschnittlich sind, müssen sie schon eine überproportional hohe Mietbelastung tragen. Bei einer ungesteuerten Modernisierung sind diese Haushalte als verdrängungsgefährdet einzustufen.

Schlussfolgerungen

Die Altbauquartiere besitzen für die Wohnraumversorgung von breiten Bevölkerungsschichten eine wichtige Funktion. Diese Funktion gilt es zu erhalten.

Der Fokus der Stadterneuerung muss sich auf die einkommensschwachen Haushalte in den unmodernisierten Wohnungen richten. Diese Haushalte können nur in ihrer Wohnung bzw. in ihrem Wohngebiet gehalten werden, wenn sie im Erneuerungsprozess durch geeignete Maßnahmebündel wie Sozialpläne, Mietobergrenzen, soziale Ablaufsicherung durch städtebauliche Verträge mit dem Eigentümer, etc. unterstützt werden.

Soweit die Altbauquartiere mit einer hohen Problemdichte noch als Sanierungsgebiete ausgewiesen sind, sollten sie bis zur weitgehenden Beseitigung der Mängel im öffentlichen Raum und bei der Ausstattung mit sozialer Infrastruktur bestehen bleiben. Darüber hinaus sind weitere Maßnahmen wie z.B. Quartiersmanagement zu etablieren, um die sozialen Desintegrationsentwicklungen zu bremsen.

In den Altbaugebieten, in denen Gentrifikations- und damit Segregationsprozesse zugunsten einkommensstärkerer Schichten in diesen Gebieten stattfinden, kann es zur Verdrängung von sozial- und einkommensschwachen Gruppen in andere problembehaftete Gebiete kommen. Hier kann die Ausweisung als Erhaltungsverordnungsgebiet (Milieuschutz) die Verdrängungsprozesse eindämpfen.


stadtforscher-Haushaltseinkommen

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